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EU-Verfassung

Wiederbelebungsversuche


Die EU-Verfassung ist nicht tot. Das machten gestern im Europa-Parlament viele Abgeordnete deutlich. Nur wie die angestrebte EU-Verfassung doch noch allen 25 EU-Staaten schmackhaft gemacht werden kann, darüber schwiegen sich die Abgeordneten aus.
Es ist eine löbliche Forderung, die Verfassung bis 2009 Wirklichkeit werden zu lassen, aber ein Rezept dafür kann bisher niemand vorlegen. Zu tief sitzt noch der Schock der deutlichen Ablehnung durch Franzosen und Niederländer im vergangenen Sommer.
Über eines sind sich alle Beteiligten allerdings einig: Diese Union der 25 Staaten braucht dringend ein neues Regelwerk, um die Zusammenarbeit innerhalb der EU in der Zukunft praktikabel zu machen. So wäre derzeit etwa eine Aufnahme neuer Mitglieder nach Bulgarien und Rumänien einfach nicht möglich.
Juristisch gilt auch eine völlige Neufassung des Vertragsentwurfs als problematisch. Schließlich haben bereits 13 Länder der vorliegenden Verfassung zugestimmt. Wie auch immer ein überarbeiteter Entwurf aussehen mag, nach Frankreich und den Niederlanden würde zumindest in Polen und in Großbritannien auch dieser Verfassung das Nein drohen. Friedhelm Peiter

Artikel vom 20.01.2006