Nicht ohne Winterreifen... Die am 1. Mai in Kraft tretende witterungsabhängige Ausrüstungspflicht für Kraftfahrzeuge gilt auch für Motorräder. Darauf weist das Fachblatt »Motorrad« hin. Danach muss die Ausrüstung von Kfz an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Ausrüstung mit geeigneter Bereifung. Weil es aber für Motorräder keine Winterreifen gibt, müssten Biker ihr Radl bei Schnee und Eis stehen lassen. Sollten sie aber ohnehin tun...