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Grundgesetz schützen

Fragen zur Gesinnung müssen erlaubt sein


Zum Streit über Einbürgerungspraxis in Baden-Württemberg:
Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der diesbezügliche Streit über den Entwurf der 30 Fragen an Einwanderungsanwärter, scheint - wie oftmals üblich - eine Menge an falschen Vorurteilen wachzurufen. Dabei steht es außer Zweifel, dass der Fragebogen zwar durchaus Mängel aufweist, aber grundsätzlich in eine Richtung steuert, die das Projekt der multikulturellen Gesellschaft eher fördert und untermauert als gefährdet.
Ob zukünftige türkische Mitbürger einer demokratischen Gesinnung folgen, die ebenso ihre Integrationsfähigkeit offenlegt, kann nur im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse sein. Denn wer erkennen will, ob es sich bei den Einbürgerungskandidaten nicht um religiöse Fanatiker handelt, darf natürlich einige Fragen zur moralischen Gesinnung stellen, ohne gleich unter den Verdacht zu geraten, er verstoße gegen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht.
Die Möglichkeit, mit diesen Fragen vorbeugende Maßnahmen einzuleiten, um gerade die gesellschaftliche Vielfalt unter demokratischen Vorzeichen zu schützen, fällt jedoch unter den Tisch. Stattdessen erlangt die Integrationsdebatte mal wieder lediglich eher symbolischen Charakter und verabschiedet sich Stück für Stück von einer Diskurskultur, die dringend notwendig wäre.
SVEN HEUER(Jahrgang 1979)32049 Herford

Artikel vom 06.02.2006