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Stadt Bielefeld, Wahlleiter
Gemäß § 45 Abs. 2 in Verbindung mit § 46 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes wird bekannt gemacht:
Frau Beate Rasche-Schürmann ist mit Ablauf des 31. Dezember 2005 durch Verzicht aus der Bezirksvertretung Sennestadt ausgeschieden.
Die nach dem Listenwahlvorschlag der SPD beiden nächstfolgenden Bewerber, Frau Renate Worms und Herr Friedhelm Donath, haben auf die Anwartschaft verzichtet. Somit rückt als dann folgender Anwärter Herr Björn Deppermann, Vennhofallee 59, 33689 Bielefeld, in die Bezirksvertretung Sennestadt ein.
Gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 und § 46 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes kann gegen diese Feststellung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bielefeld, Wahlteam, Niederwall 25, 33602 Bielefeld, einzulegen.
Bielefeld, den 12. Januar 2006
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 19.01.2006