21.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Alte rot-grüne Einigkeit

Koalition streitet über das Antidiskriminierungsgesetz

Berlin (dpa). Die schwarz-rote Koalition ist sich bei der überfälligen Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungs-Richtlinien uneins.
Irmingard Schewe-Gerigk: Ein gutes Gesetz.

Im Bundestag verteidigten SPD-Abgeordnete in erster Lesung den alten rot-grünen Entwurf, den die Grünen erneut eingebracht hatten. »Ich stehe zu diesem Gesetz«, sagte die SPD-Politikerin Christel Humme. Die Union lehnte die Vorlage klar ab, ebenso die FDP. Das vom Bundestag im Juni 2005 verabschiedete Gesetz war im Bundesrat verzögert worden und wegen der Neuwahl nicht mehr auf den Weg gebracht worden.
Das rot-grüne Gesetz wollte Diskriminierungen wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Identität und Behinderung verbieten. Union und FDP sagten Nein, weil die Vorlage weit über die EU-Vorgaben hinausgehe.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu nur: »Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt.«
Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne), sagte, der Gesetzentwurf berücksichtigte alle Diskriminierungsgründe, sowohl im Arbeitsrecht wie auch im Zivilrecht. Behinderte, Ältere, Juden, Lesben und Schwule dürften nicht beim Schutz vor Benachteiligungen ausgeschlossen werden.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, lehnte die Vorlage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Er kritisierte nicht nur den erneut vorgelegten Entwurf, sondern auch die ihm zu Grunde liegenden EU-Richtlinien. Diese »stellen den Kern unser historisch gewachsenen Rechts- und Werteordnung auf den Kopf«.
Es sei nicht einleuchtend, »warum der Schutz soziokultureller Rechtsgüter wie Weltanschauung oder sexuelle Ausrichtung einen vom Gesetzgeber eingeräumten Vorrang vor solch fundamentalen Rechtsgütern wie Leben, Körper und Gesundheit haben sollen«.

Artikel vom 21.01.2006