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Kartellamt stoppt E.ON

Verträge zu langfristig

Bonn (dpa). Das Bundeskartellamt will mehr Wettbewerb im Gasmarkt durchsetzen und hat E.ON Ruhrgas langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken untersagt.

Solche Verträge des führenden deutschen Gasversorgungsunternehmens verstießen gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, erklärte das Kartellamt gestern in Bonn. Letztlich müsse der Endverbraucher die Zeche zahlen, wenn keine anderen Anbieter zum Zuge kämen und ein Ferngasanbieter die Preise diktieren könne.
Die Entscheidung sei sofort vollziehbar, erklärte das Kartellamt. Sie wird nun vor Gericht gehen. Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann hat bereits angekündigt, gegen eine Untersagungsverfügung zu klagen. Beide Seiten hatten sich zuvor nicht auf eine Konsenslösung zur Öffnung des Gasmarkts verständigen können.
Das Kartellamt begründete seinen Beschluss mit einer zu starken Bezugsverpflichtung und zeitlich zu langen Bindung von oft 15 Jahren und mehr von Stadtwerken und anderen Weiterverteilern. Solche Bindungen schotteten den Markt ab und erhöhten die Preise, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Konkurrenten könnten damit auf Jahre hinaus nicht mit Angeboten auf den Markt kommen.
Das Kartellamt sei in einem Musterverfahren gegen E.ON Ruhrgas vorgegangen, da es das mit Abstand größte Gasversorgungsunternehmen in Deutschland sei. Es vereine auf sich etwa zwei Drittel des gesamten inländischen Erdgasaufkommens.
Insgesamt hat die Behörde 15 Ferngasgesellschaften wegen kartellrechtswidriger Verträge im Visier und sie zur Begrenzung ihrer Vereinbarungen aufgefordert.

Artikel vom 18.01.2006