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Mörder bis zur letzten Sekunde voll vertraut

29-Jähriger »seelisch abartig« - Für immer weggesperrt

München (Reuters). Der 29 Jahre alte Martin P. ist für den Mord an dem neun Jahre alten Peter aus München zu einer unbegrenzten Haftstrafe verurteilt worden.
Martin P. kommt nach dem Mord an Peter nie wieder auf freien Fuß. Foto: Reuters

»Er ist für die Allgemeinheit gefährlich. Es besteht die Gefahr weiterer Sexual- und Tötungsdelikte«, sagte der Vorsitzende Richter am Münchner Schwurgericht, Manfred Götzl, gestern. Er attestierte Martin P. eine schwere seelische Abartigkeit. Das Gericht verurteilte den 29-Jährigen, der 1994 schon ein anderes Kind ermordet hatte, zu lebenslanger Haft und ordnete die Einweisung in die Psychiatrie und anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Anwältin P.'s erklärte, das Urteil komme nicht unerwartet.
Der in blauer Gefängniskleidung erschienene P. nahm das Urteil regungslos entgegen. Während Götzl ihm seine Tat vorhielt, zuckte nur ab und zu die Augenbraue des Angeklagten, der starr auf den Boden blickte. P. hatte gestanden, den Neunjährigen im Februar 2005 sexuell missbraucht und mit einer Tüte erstickt zu haben. Nachdem er die Leiche des Kindes geschändet hatte, warf er sie in einen Müllcontainer. Selbst nach dem ersten Versuch von P., den Jungen zu erwürgen, habe dieser ihn noch umarmt, so der Richter. Das Kind habe seinem Mörder bis zu letzten Sekunde seines Lebens voll vertraut. Peter war der Sohn eines Freundes des 29-Jährigen.
Die Tat hatte eine Debatte über die Bestrafung von Sexualstraftätern ausgelöst, da P. 1994 ein Kind mit 70 Messerstichen getötet und dafür eine langjährige Jugendstrafe verbüßt hatte. Bisher ist eine Sicherungsverwahrung für heranwachsende Sexualstraftäter nicht möglich. Die Bundesregierung will das nun ändern.
Bei P. liege eine Kernpädophilie gepaart mit sexuellem Sadismus und schweren Persönlichkeitsmängeln vor, sagte Götzl. Die strafmildernde Wirkung einer verminderten Steuerungsfähigkeit komme durch erschwerende Umstände nicht zum Tragen. So habe P. die Tat lange geplant und Handschellen, Seile und Mülltüten besorgt, den Plan konsequent umgesetzt und zweimal zur Tötung des Jungen angesetzt. Nach Einschätzung des Gerichts sind die Chancen äußerst gering, dass P. von seiner sexuellen Abartigkeit geheilt werden kann. »Es liegt bei ihnen eine extrem ungünstige Prognose vor«, sagte Götzl an den Angeklagten gerichtet. Das Urteil bedeutet, dass P. zunächst in die Psychiatrie kommt, erst nach einer Heilung der Strafvollzug beginnt und P. anschließend in Sicherungsverwahrung genommen wird. In der Doku-Reihe »Der Fall« nimmt das ZDF heute Abend um 23.50 den Mord an Peter unter die Lupe.Kommentar: Seite 4

Artikel vom 18.01.2006