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Mord an Peter

Die Tat rüttelt endlich auf


Peter ist tot. Vor elf Monaten wurde der Neunjährige bestialisch ermordet. Danach verging sich der Täter an der Leiche und warf sie in einen Müllcontainer. Seelisch abartig und sexuell sadistisch sei der Mörder, befand gestern der Richter.
Beides indessen war schon vor dem schrecklichen Geschehen in München bekannt. Denn Peter war bereits das zweite Opfer des Mannes, der bereits als 18-Jähriger einen Jungen missbrauchte und tötete.
Doch trotz aller negativen Prognosen, Warnungen der Gutachter und mehrerer Verstöße gegen Auflagen waren dem Gesetzgeber nach der Verbüßung der Strafe für den ersten Mord die Hände gebunden. Der Mörder durfte nicht wieder eingesperrt werden. Bewährungshelfer und Sozialarbeiter mussten so tatenlos mit ansehen, wie sich die Katastrophe anbahnte.
Das soll sich jetzt endlich ändern. Der Mord an Peter hat die Politiker aufgerüttelt. Sexualstraftäter, die in Zukunft nach Verbüßung ihrer Strafe gegen Auflagen verstoßen, sollen wieder hinter Gitter wandern. Diese Gesetzesänderung war längst überfällig.
Peter ist tot. Sein Sterben trägt nun dazu bei, andere Straftaten zu vereiteln. Das aber ist ein schwacher Trost. Wolfgang Schäffer

Artikel vom 18.01.2006