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Anwohner klagt gegen Halteverbot

Nach der Einrichtung des Radfahrstreifens an der Marienfelder Straße

Quelle (hu). Der Schutzstreifen für Radfahrer an der Marienfelder Straße beschäftigt das Verwaltungsgericht in Minden. Ein Anwohner der Straße klagt gegen die Stadt Bielefeld, weil dort gleichzeitig mit dem Radfahrstreifen ein absolutes Halteverbot eingerichtet wurde.

Bereits im Mai 2001 hatte die Bezirksvertretung Brackwede beschlossen, auf beiden Seiten der Marienfelder Straße einen Schutzstreifen für Radler einzurichten.
Verfolgt wurde mit diesem Beschluss mehrere Ziele. Zum einen sollte die Wohnbebauung in dem Bereich, die Bahnhaltestelle Kupferheide sowie die Gesamtschule Brackwede und deren Sportanlagen für Radfahrer besser erschlossen werden, zum anderen ging es um die Verknüpfung bereits vorhandener Radwege wie dem Teuto-Senne Radweg und dem Radweg oberhalb des Ostwestfalendammes.
Im Juni 2002 wurde der Schutzstreifen dann markiert. »Um sicherzustellen, dass der Streifen für Radfahrer auch ungehindert benutzbar ist, wurde parallel dazu auch das absolute Halteverbot ausgeschildert«, erklärt Dietmar Schlüter, Sprecher der Stadt Bielefeld.
Genau das ist jedoch einem Anwohner der Marienfelder Straße ein Dorn im Auge. »Der Betroffene hatte bei der Stadt Bielefeld Widerspruch eingelegt, den diese an die Bezirksregierung weitergeleitet hat. Dort ist der Widerspruch zurück gewiesen worden«, erläutert Rolf Weidemann, Sprecher des Mindener Verwaltungsgerichtes, das Verfahren.
Daraufhin habe der Anwohner Klage bei dem Gericht gegen Oberbürgermeister David als Vertreter der Stadt Bielefeld eingereicht. »Als Gründe gibt er an, dass Besucher ihre Autos nicht mehr an der Straße abstellen dürften. Außerdem sei laut Kläger ein Radweg an diesem Straßenabschnitt ohnehin nicht notwendig, da dort nur wenige Radfahrer unterwegs seien«, so Richter Weidemann weiter. Von der Klage betroffen ist der Abschnitt der Marienfelder Straße zwischen den Hausnummern 125 und 137. Die Stadt Bielefeld argumentiert hingegen, dass es nicht darauf ankomme, wie viele Radler bislang die Strecke nutzen. Weidemann: »Es soll den Radfahrern zunächst ein Angebot gemacht werden.«
Termin für die Gerichtsverhandlung ist am 25. Januar.

Artikel vom 17.01.2006