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Wohnung ohne
Bad unzumutbar


Dortmund (dpa). Eine Wohnung ohne Bad ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II einem Urteil nach unzumutbar. Sie dürfen sich eine besser ausgestattete Wohnung suchen. Das entschied gestern das Sozialgericht Dortmund. Der Langzeitarbeitslose war aus einer 36 Quadratmeter großen Wohnung nur mit Toilette in eine sechs Quadratmeter größere Wohnung mit Bad gezogen. Die Miet- und Nebenkosten stiegen dadurch von 212 auf 240 Euro monatlich. Die zuständige Behörde in Bochum wollte die erhöhten Kosten für die größere Wohnung nicht tragen.Az.: S 31 AS 562/05 ER

Artikel vom 17.01.2006