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Länder wehren sich massiv

Von der Leyens Ruf nach gebührenfreien Kindergärten »nicht finanzierbar«

Berlin (dpa). Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und die SPD bekommen mit ihrem Ruf nach gebührenfreien Kindergärten massiven Gegenwind aus den Bundesländern.
Die Unions-geführten Länder Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hamburg und Niedersachsen halten den Vorschlag für momentan nicht finanzierbar, ergab eine Umfrage. Bremen will die Gebühren sogar anheben. Kommunalverbände forderten vom Bund ein Finanzkonzept. Zustimmung kam von der Erziehungs-Gewerkschaft.
NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) sagte, für sein Land würde der Vorschlag 460 Millionen Euro Mehrbelastung pro Jahr. Nach Angaben des Kultusministeriums in Thüringen kämen auf das Land Kosten von 50 bis 60 Millionen Euro zu. Berlins Jugendsenator Klaus Böger (SPD) hält die Gebührenfreiheit für wünschenswert, stellte aber die Finanzierbarkeit in Frage.
Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann (CDU) sagte: »Wenn der Bund meint, er will das forcieren, kann er ja auch Geld geben.« Die Länder sollten dafür einen höheren Teil der Umsatzsteuer vom Bund erhalten. Sachsens Familienministerin, Helma Orosz (CDU), wollte trotz Finanzierungsproblemen nicht ausschließen, die Forderung »stufenweise« umzusetzen.
Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, nannte den Vorstoß einen »ungedeckten Scheck«. Uwe Lübking, Jugendexperte beim Städte- und Gemeindebund, forderte: »Solange der Bund nicht für die Ausfälle aufkommt, können wir das nicht machen.« Bundesweit würden die Kommunen durch den Verzicht 2,5 Milliarden Euro verlieren. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) entgegnete: »Es ist nicht der Bund, der für die Kindergärten zu bezahlen hat. Es ist eine Zuständigkeit der Länder und der Kommunen.«
Die Grünen fordern statt Gebührenfreiheit einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz vom ersten Lebensjahr an. Kostenfreiheit sei »Illusionsmacherei«, sagte Grünen-Chef Reinhard Bütikofer.
In Ländern und Kommunen variieren die Gebühren für Kindergärten und -tagesstätten. Sie richten sich unter anderem nach dem Einkommen der Eltern, der Geschwisterzahl und den Betreuungsstunden. Nordrhein-Westfalen hat die Höhe der Elternbeiträge im Paragraph 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) geregelt (siehe Tabelle).

Artikel vom 17.01.2006