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Protestkunden erneut gestärkt


Delmenhorst/Köln (dpa/lnw). Erneut hat ein Gericht im Sinne der Verbraucher entschieden: Die Stadtwerke im niedersächsischen Delmenhorst dürfen Protestkunden nicht den Gashahn zudrehen. In einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts sei den Stadtwerken eine Sperrung der Gaszufuhr für den Kunden untersagt worden, solange der Nachweis der Angemessenheit der Gebühren-Erhebung nicht offen gelegt sei.
Ein Verbraucher hatte die Zahlung der erhöhten Gaspreise verweigert. Daraufhin kündigten die Stadtwerke eine Sperre an, was nun in der vorläufigen Entscheidung gestoppt wurde. Entsprechende Entscheidungen fielen dem Bund der Energieverbraucher zufolge auch in anderen Städten.
Der Bund der Energieverbraucher ermutigte die Kunden, »von ihren gesetzlichen Rechten auf Zahlungsprotest« Gebrauch zu machen. Derzeit verweigern bereits etwa 500 000 Verbraucher mit Erfolg die Zahlung der Gaspreis-Erhöhungen.

Artikel vom 16.01.2006