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Sieg auf ganzer Linie:
Krebsambulanz erlaubt

Franziskus-Hospital gewinnt Prozess gegen Land NRW

Von Matthias Meyer zur Heyde
Bielefeld (WB). Mit einem juristischen Sieg auf der ganzen Linie für das Franziskus-Hospital gegen das NRW-Gesundheitsministerium ist ein zehnjähriger Rechtsstreit zu Ende gegangen: Nach der 2004 eingeklagten Erlaubnis für stationäre Krebstherapie darf das Klösterchen nun auch eine onkologische Tagesklinik betreiben.

Am 5. Dezember - das Urteil ging Klinik-Geschäftsführer Dr. Georg Rüter in diesen Tagen zu - entschied das Verwaltungsgericht Münster, dass das in Düsseldorf ausgesprochene Verbot der beantragten Tagesklinik rechtswidrig war. »Damit wurde ein quälend langes Verfahren für uns entschieden, in dem unser Haus wegweisende Entscheidungen erreichte.«
Aus dem NRW-Gesundheitsministerium waren nach der Darstellung Rüters und des Chefarztes Prof. Dr. Jans Josef Weh mehrfach »völlig willkürliche« Entscheidungen »ohne Angabe von Gründen« gegen das Klösterchen getroffen worden, die zwischenzeitlich sogar das Bundesverfassungsgericht auf den Plan gerufen hatten. Im Krankenhaus vermutet man, der hartnäckige politische Widerstand sei auf das Wirken von Lobbyisten zurückzuführen, die einen Konkurrenten ausbremsen wollten.
Bereits im Jahr 1996 hatte das Franziskus-Hospital wegen zu erwartender Fortschritte in der Krebstherapie ein (genehmigungspflichtiges) Konzept zur Einrichtung einer hochmodernen Station für Hämatologie, Immunologie und Onkologie (Medizinische Klinik II) erarbeitet. Man hatte alle Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt, doch Düsseldorf verschleppte die Entscheidung.
Wegen »Untätigkeit« klagte das Klösterchen (1998) und bekam im Jahr 2000 vom Verwaltungsgericht Minden Recht. Doch den Zuschlag erhielt 2002, völlig überraschend, das Städtische Klinikum Mitte, das zwischenzeitlich ebenfalls eine vergleichbare Station beantragt hatte (Rüter: »geistiger Diebstahl«).
Dagegen klagte das Klösterchen, das die Berufsfreiheit verletzt sah, und erstritt 2004 vor dem Bundesverfassungsgericht einen weitreichenden Sieg. Deutschlands oberste Richter forderten (über den vorliegenden Fall hinaus) den Gesetzgeber unmissverständlich auf, künftig bei Genehmigungen die Interessen Dritter (hier: des Klösterchens) zu berücksichtigen.
In der Folge, noch im Jahr 2004, musste Düsseldorf wohl oder übel die 1996 beantragte stationäre Onkologie genehmigen. Nach »rasanten Fortschritten« (Prof. Weh) in der medikamentösen Krebstherapie schien es nur logisch, im Klösterchen parallel eine hochmoderne ambulante Behandlung anzubieten, was man bereits 2002 beantragte. Dies naturgemäß in Konkurrenz zu niedergelassenen Onkologen, aus deren Reihen prompt Widerstand kam.
Erneut verweigerte Düsseldorf die Genehmigung (Rüter: »vermutlich eine reine Retourkutsche«), woraufhin das Klösterchen die für OWL zuständige Schiedsstelle einschaltete. Die stand voll hinter der Klinik, erhielt jedoch die Weisung, anders zu entscheiden.
Im Zuge der höchstrichterlichen Anordnung zur Neuordnung der Genehmigungspraxis hatte der Gesetzgeber den Krankenhäusern mittlerweile das Recht eingeräumt, ambulante Dienste anzubieten. »Den entsprechenden Paragraphen 116 Sozialgesetzbuch V haben wir als erstes Haus in NRW umgesetzt«, merkt Rüter an.
Das hieß, dass das Klösterchen mit den Krankenkassen direkt verhandeln durfte. Man konnte in praxi beweisen, dass das klinikeigene Angebot um knapp 38 Prozent preiswerter war als das der niedergelassenen Ärzte (die ihre Medikamente - gezwungenermaßen - deutlich teurer über Apotheken beziehen), was volkswirtschaftliche Vorteile augenfällig machte. Und so mussten die NRW-Gesundheitspolitiker zu guter Letzt zähneknirschend auch die onkologische Tagesklinik genehmigen.
Mittlerweile werden in der Krebsambulanz des Franziskus-Hospitals, die beziehungsreich »Leuchtturm« getauft wurde, täglich bis zu 30 Patienten behandelt - Tendenz: steigend. Nicht nur medizinisch hochmodern mit Antikörpern. »Die Menschen fühlen sich hier auch emotional zu Hause«, hat Prof. Weh festgestellt.

Artikel vom 14.01.2006