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Fünf Löscheinsätze im
Bielefelder Norden

Gartenanlage: Brandstiftung in drei Fällen

Bielefeld (-md-). Fast vollständig abgebrannt ist am Samstag gegen 6.30 Uhr ein hölzernes Gartenhaus im Bielefelder Ortsteil Theesen, im hinteren Teil eines Grundstücks an der Theesener Straße.

Ein Nachbar hatte den Brand entdeckt und die Feuerwehr alarmiert. Die Blauröcke konnten zwar die Flammen löschen, die komplette Zerstörung des mit einem mit Holz- und Kohle betriebenen Ofen beheizten Hauses aber nicht mehr verhindern. Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa 7500 Euro, Personen kamen nicht zu Schaden. Nach ersten Ermittlungen der Polizei gibt es keine Hinweise auf Brandstiftung.
Dagegen sind die Beamten im Fall der Kleingartenanlage an der Schloßhofstraße ziemlich sicher, dass in der Nacht zum Samstag Brandstifter am Werk waren. Nacheinander brannten hier gegen 2.30 Uhr auf drei Parzellen die Holzverschläge. Personen wurden in der Gartenkolonie ebenfalls nicht verletzt. Den Sachschaden konnte die Feuerwehr in Grenzen halten. Die hatte bereits vor einer Woche ebenfalls in der Anlage an der Schloßhofstraße zwei gelegte Feuer ablöschen müssen. Die Kriminalpolizei bittet bei der Ermittlung der möglichen Brandstifter um Hinweise aus der Bevölkerung (Telefon 545-0).
Der Feuerwehren im Bielefelder Norden hatten am Wochenende gleich mehrere Einsätze zu erledigen. Begonnen hatte das einsatzreiche Wochenende am Freitag mit dem Brand in einem Übergangswohnheim an der Nobelstraße. Hier war gegen 20 Uhr ein Sachschaden von mehr als 20 000 Euro entstanden, als im zweiten Obergeschoss eines dreigeschossigen Hauses ein Appartement in Flammen stand. Der Bewohner der Wohnung blieb unverletzt, konnte in einer anderen Einrichtunguntergebracht werden.
Für die Löscharbeiten mussten die Blauröcke der Löschabteilung Gellershagen, die bei der Alarmierung gerade ihre Jahreshauptversammlung abhielten, das Dach des Wohnheims aufreißen, das völlige Ausbrennen der betroffenen Wohnung aber nicht verhindern. Als Brandursache schließen die Ermittler einen technischen Defekt ebenso wenig aus wie den fahrlässigen Umgang mit elektrischen Anlagen und Heizern.

Artikel vom 16.01.2006