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Drei Jahre Haft für
geständigen Täter


Bielefeld (hz). Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts hat einen Bielefelder (47) wegen Vergewaltigung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Zum Prozessauftakt hatte der kurdische Asylbewerber gestanden, Ende November 2003 in seiner Bielefelder Wohnung eine 24-jährige Lettin missbraucht zu haben. Der Angeklagte hatte die junge Frau aus Riga mit dem Versprechen nach Deutschland gelockt, ihr hier eine Wohnung einzurichten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht dem Kurden die Abschiebung in seine türkische Heimat. Der 47-Jährige wird als Asylbewerber nur geduldet.

Artikel vom 16.01.2006