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36-Jähriger wird
freigesprochen

Gericht: Beweise reichen nicht aus

Von Wolfgang Clemm
Herford (HK). Freispruch auf Kosten der Landeskasse oder die Mindeststrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Vergewaltigung - zwischen diesen Möglichkeiten hatten der Vorsitzende Richter Bernd Kahre und die beiden Schöffinnen zu entscheiden. Der 36-jährige Angeklagte Markus T. (Name geändert) und sein Verteidiger Martin Lindemann registrierten am Freitag vor dem Amtsgericht mit Erleichterung einen Freispruch.

Für eine Verurteilung fehlten »letzte subjektive Merkmale von Gewalt«, wie es in der Juristensprache heißt. Staatsanwalt Jörg Anuth hatte die Mindeststrafe gefordert.
Der Fall war außerordentlich schwierig zu beurteilen, auch wegen der emotionalen Komponenten. Nach etwa acht Jahren war die Beziehung der damals 23-jährigen Daniela zum Vater ihrer Tochter in die Brüche gegangen, weil der Schausteller mit dem Konsum von Drogen begonnen hatte. Da erschien ihr der neun Jahre ältere Markus T. »wie mein Retter«: Er war fürsorglich zum Kind, kümmerte sich um den Alltag und entwickelte sich sehr rasch und gerne zum Hausmann. »Geliebt habe ich ihn aber nie.« Es gab keine Zärtlichkeiten und nur sehr sporadisch und «pflichtgemäß«, wie es hieß, körperliche Kontakte.
Nach der Geburt eines gemeinsamen Sohnes wollte die Ehefrau partout keine weiteren Kinder, verhütete aber auch nicht.
Anfang 2003 kam es im Badezimmer zu einem Annäherungsversuch des Ehemannes, Daniela lehnte mit der Furcht vor einer Schwangerschaft (die auch tatsächlich eintrat) ab, leistete aber nach Überzeugung des Gerichts nur unzureichenden Widerstand gegen den Geschlechtsakt. Der Ehemann hatte die fehlende Wärme seiner Gattin niemals registriert und erfuhr erst auf der Anklagebank so deutlich, was Daniela von ihm hielt.
Die Frau trennte sich von ihm und zog zum früheren Lebenspartner, der sein Drogenproblem bewältigt hatte. Erst knapp zwei Jahre nach dem Vorfall erfolgte die Strafanzeige wegen Vergewaltigung, als um das Sorgerecht für die Söhne gestritten wurde.

Artikel vom 14.01.2006