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Polizeibeamte ohne Zopf zur WM


Berlin (dpa). Drei-Tage-Bart, »Lagerfeld-Zopf« und Ohrstecker für Polizisten soll es zur Fußball-Weltmeisterschaft nicht mehr geben. Dazu hat das Innenministerium einen Erlass mit detaillierten Vorschriften für das adrette Auftreten der 30 000 Bundespolizisten entworfen. »Wir wünschen uns ein einheitliches Erscheinungsbild der Bundespolizei«, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Der Erlass soll voraussichtlich im Februar kommen und auch nach der bis zum 9. Juli dauernden WM gültig bleiben. Die Bundespolizei hieß früher Bundesgrenzschutz und ist unter anderem für die Sicherheit auf den Bahnhöfen zuständig.
Neben Drei-Tage-Bart, Zöpfen und sonstigen Haartrachten, die »als Ausdruck einer ausgeprägt individualistischen Haltung wahrgenommen werden«, sind sichtbare Piercings untersagt. Verboten sind sichtbare Tätowierungen sowie mehr als eine Halskette, ein Armband und ein »Freundschaftsband« pro Polizist. Ohrschmuck dürften nur Polizistinnen tragen, allerdings keine Ohrstecker mit mehr als fünf Millimeter Größe.
Hintergrund ist nach Angaben des Ministeriums ein Urteil aus dem Jahr 1999 in Hessen. Dort habe ein Polizist mit Zopf Recht bekommen, diesen weiter tragen zu dürfen: die Regularien zum Erscheinungsbild der Beamten seien nicht eindeutig genug gewesen. Daraufhin hatten fast alle Länder neue Vorschriften erstellt.

Artikel vom 16.01.2006