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Krankenhaus siegt
gegen Ministerium


Bielefeld (WB/mzh). Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass das Bielefelder Franziskus-Hospital seine beantragte onkologische Tagesklinik für ambulante Krebsbehandlung betreiben darf. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Genehmigung ohne Angabe von Gründen verweigert. Bereits Anfang 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht die Länderministerien angewiesen, die Krankenhausplanung grundsätzlich zu ändern - in der Folge musste Düsseldorf dem Franziskus-Hospital schon die Einrichtung einer Klinik für stationäre Krebstherapie genehmigen.

Artikel vom 14.01.2006