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Missbrauch: Sechseinhalb Jahre Haft

Vater und Sohn vergehen sich an Kindern - Landgericht fällt erstes Urteil


Bielefeld (hz). Bei den Prozessen gegen Vater (56) und Sohn (24), die sich an zwei Kindern einer ehemals befreundeten Herforder Familie vergangenen hatten, ist am Freitag vor dem Landgericht das erste Urteil gefällt worden. Der 24-Jährige wurde von der 3. Großen Strafkammer wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 14 Fällen und sexuellen Missbrauchs in einem Fall für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt. Wie mehrfach berichtet, hatte der Angeklagte gestanden, sich zwischen Januar 2004 und Mai 2005 mindestens 15mal an einem zu Beginn des Tatzeitraums erst neun Jahre alten Jungen sowie an dessen Schwester (heute zwölf Jahre alt) vergriffen zu haben.
»Ein für diese Kammer mildes Urteil«, so Vorsitzender Richter Reinhard Kollmeyer in seiner mündlichen Urteilsbegründung zum verhängten Strafmaß, das in solchen Fällen bis zu 15 Jahre betragen kann. Für den Täter, der eigenen Angaben zufolge in seiner Kindheit vom Onkel missbraucht worden sein will, habe vor allem sein frühes und umfassendes Geständnis gesprochen. Kollmeyer: Dass der 24-Jährige bereits bei der Polizei umfassend ausgesagt und dieses vor Gericht wiederholt habe zeige deutlich, wie sehr er sich heute von seinen Übergriffen distanziere. Entsprechend hatten auch die letzten Wort des Angeklagten gelautet: »Es tut mir leid, das wird nie wieder vorkommen.«
Zudem wurden dem jungen Mann vom Gericht neben seiner Reifeverzögerung die schwierigen Familienverhältnisse, in denen er aufwuchs, zugute gehalten - die Mutter war Alkoholikerin, der jetzt ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagte Vater war als Fernfahrer ständig unterwegs. Auch solle der Angeklagte die Strafe als Chance begreifen, sich in der Haft einer Therapie zu unterziehen, betonte Vorsitzender Richter Kollmeyer.
Der am vergangenen Donnerstag eröffnete Prozess gegen den Vater wird am kommenden Freitag am Landgericht fortgesetzt.

Artikel vom 14.01.2006