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Tischler gibt Scheinehe
zu: 2 700 Euro Strafe

Aus finanzieller Not auf Ja-Wort eingelassen

Löhne/Bad Oeynhausen (cb). »Ich habe Mist gebaut. Dafür muss ich gerade stehen.« Geständig und einsichtig hat sich am Freitag Michael S. (38, Name geändert) vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen gezeigt. Er gab eine Scheinehe und so das Einschleusen einer Ausländerin zu. Das Gericht verhängte gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 2 700 Euro.

Seine finanzielle und personelle Notlage gab der Tischler als Grund an, sich darauf eingelassen zu haben, im Januar 2003 vor dem Standesamt in Löhne die Ehe mit der Frau aus Osteuropa geschlossen zu haben, die inzwischen abgeschoben ist. Über einen Arbeitskollegen sei der Kontakt zu einem Tadschiken entstanden, der ihm 6 000 Euro für die Scheinehe versprochen, aber nur 2 500 Euro in zehn Raten gezahlt habe. Staatsanwältin und Richter nahmen ihm ab, nichts davon gewusst zu haben, dass die Frau in Bielefeld der Prostitution nachgehen sollte. Strafbar machte er sich zudem durch eine gemeinsam mit seiner Frau bei der Ausländerbehörde unterschriebene Erklärung, mit ihr unter einem Dach zu leben. »Sie ist nie bei mir eingezogen«, erklärte der Angeklagte, von Kopf bis Fuß schwarz gekleidet, am Freitag vor Gericht.
Für den Rechtsverstoß wäre auch eine Freiheitsstrafe möglich gewesen. Dem Beschuldigten wurde aber zu Gute gehalten, dem Gericht durch seine Angaben eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart zu haben und nicht vorbestraft zu sein. Der Richter berücksichtigte zudem die vorausgegangene Trennung von seiner Lebenspartnerin, mit der er einen heute fünf Jahre alten Sohn hat. Jeden Monat zahlt der Angeklagte an sie für das Kind 200 Euro Unterhalt.
Dem Angeklagten riet der Richter nach dessen Angabe, ledig zu sein, sich von seiner Frau scheiden oder die Ehe annullieren zu lassen. »Sonst können eines Tages Ansprüche auf sie zukommen.« Die Staatsanwältin erklärte: »Sie haben die Institution Ehe mit Füßen getreten und das für einen Geldwerten Vorteil.«
Michael S. nahm das Urteil nach der Verkündung sofort an.

Artikel vom 14.01.2006