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Klage gegen Humana vertagt


Münster (dpa). Das Landgericht Münster hat die Entscheidung zur Wettbewerbsklage gegen die Molkereigruppe Humana Milchunion gestern auf Februar vertagt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wirft der Molkereigruppe aus Everswinkel vor, pfandpflichtige Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfanderhebung zu vertreiben. Damit erziele sie Wettbewerbsvorteile vor der Konkurrenz, so die Wettbewerbshüter. Beide Parteien kündigten vor Gericht an, zunächst die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zu klären.

Artikel vom 13.01.2006