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Urteil: Betrug mit Mehrwertsteuer


Luxemburg (dpa). Unternehmen, die ohne ihr Wissen in einen Mehrwertsteuer-Betrug verwickelt sind, können dafür nicht vom Fiskus haftbar gemacht werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem gestern in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Das Gericht urteilte, dass Unternehmen ein Recht haben, gezahlte Mehrwertsteuer von der eigenen Steuerschuld abzuziehen, auch wenn es in der Lieferkette zuvor - ohne Kenntnis der Firma - zu einem Mehrwertsteuerbetrug kam, etwa durch so genannte Karussellgeschäfte. AZ: C-354/03; C-355/03; C-484/03).

Artikel vom 13.01.2006