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Von Erwin Eisfeld

Lübbecker
Perspektiven

Wer zahlt schon gerne?


Das noch junge Jahr 2006 begann für die Stadt Lübbecke gleich mit einer Hiobsbotschaft: Häuslebauer wollen beim Verfassungsgericht klären lassen, ob die kommunale Grundsteuer B bei selbstgenutztem Wohneigentum der Verfassung entspricht. Sowohl Stadt als auch Finanzbehörde stufen die Erfolgsaussicht der Bürgereinsprüche zwar als gering ein, gleichwohl stellt sich in der Tat die Frage, ob eine »Wohnungssteuer« angemessen und gerecht ist. Man denke nur daran, dass es bei jedem Tanken gleichzeitig in der Rentenkasse klingelt. Es liegt nun am Bundesverfassungsgericht, die Frage zu klären. Wäre die Steuer nicht rechtens, müssten die Städte und Gemeinden auf Millioneneinnahmen verzichten - allein in Lübbecke beträgt die Grundsteuer B-Einnahme 2,9 Millionen Euro in 2006. Vieles von dem, was Hausbesitzer per Grundsteuer an kommunalen Leistungen mitfinanzieren, wäre dann kaum mehr möglich. Aber: wären dafür nicht andere, sprich geeignetere Instrumente des Steuerwesens sinnvoller?
Von der Grundsteuer betroffen sind übrigens nicht nur die Hauseigentümer, die Ausgaben schlagen natürlich auch beim Mietzins durch. Insofern haben auch Mieter ein Interesse an der Ausgabenreduzierung. Bis es soweit - falls überhaupt - kommt, wird aber noch einige Zeit ins Land gehen. Dem ist leider bei den Gas- und Stromabrechnungen der Stadtwerke nicht der Fall: die Jahresendabrechnungen sind unterwegs und werden in so manchem Haushalt für einen Schlag sorgen . . .

Artikel vom 14.01.2006