Dortmund (dpa). Nicht angestellte Klinikärzte unterliegen in der Regel der Sozialversicherungspflicht. Ein entsprechendes Urteil hat das Dortmunder Sozialgericht gestern gefällt. Die Klage einer Klinik in Brilon gegen eine Nachforderung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen über 35 000 Euro wurde abgewiesen. Laut Urteil war der Arzt in die Betriebsabläufe eingebunden und deshalb versicherungspflichtig. Az.: S 10 RJ 307/03