13.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Vogelgrippe: Fahndung
nach »illegalem« Federvieh

Kontrollen von Veterinär- und Ordnungsamt geplant

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Beim Kampf gegen die Ausweitung der Vogelgrippe sollen die Experten des kommunalen Veterinäramtes von den Fahndern aus dem Rathaus - den Außendienst-Mitarbeitern des Ordnungsamtes - unterstützt werden. Gemeinsam soll nach illegaler Gefügelhaltung im Stadtgebiet geforscht werden.

Wie Amtstierarzt Dr. Hans-Helmut Jostmeyer gestern auf Anfrage weiter bestätigte, habe es in den vergangenen beiden Tagen bereits gemeinsame Kontrollen des städtischen Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts mit dem Bielefelder Hauptzollamt gegeben. Auf dem Gelände des Zollamts an der Eckendorfer Straße seien ankommende Lkw-Fahrer aus der Türkei und den von der Vogelgrippe betroffenen Staaten Osteuropas »unter die Lupe genommen« worden. Dabei habe die mitgeführte Ladung in Sachen Vogelgrippe keine Rolle gespielt, so Jostmeyer. Man sei vielmehr am Proviant der Fernfahrer interessiert gewesen.
Der Erfolg der Aktion hielt sich allerdings in Grenzen. »Die meisten Lkw-Fahrer haben bereits Bescheid gewusst«, sagte der Amtstierarzt. Lediglich in einem Fall habe man von einem türkischen Lkw-Fahrer Eier (wegen der Vogelgrippe) und Milchprodukte (wegen der Maul- und Klauenseuche) beschlagnahmt. Trotzdem würden diese Aktionen weitergeführt.
Die gemeinsamen Kontrollen mit dem Hauptzollamt gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe werden nach den Jostmeyers Angaben auf den Bereich der Autobahn ausgeweitet. Innerhalb und außerhalb des Bielefelder Stadtgebietes sollten auf Parkplätzen entlang der A2 und der A33 die Lkw und Omnibusse aus der Türkei und Osteuropa nach mitgeführter Reiseverpflegung durchsucht werden.
Zudem sollen demnächst die Halter von Nutzgeflügel (Hühner, Gänse, Enten, Puten, Tauben und Rebhühner) ins Visier der Fahnder rücken. Hier wollen die Mitarbeiter des Veterinäramtes mit den Außendienst-Ermittlern des städtischen Ordnungsamtes nach illegaler Geflügelhaltung zwischen Jöllenbeck und Senne suchen.
»Die Haltung von Gefügel ist meldepflichtig. Das gilt auch für das Einzelhuhn auf dem Balkon. Dennoch stellen wir immer mal wieder Haltungen fest, von denen wir nichts wussten«, begründete Amtstierarzt Jostmeyer Sinn und Zweck dieser Maßnahme gegen die Verbreitung der Vogelgrippe.
Zunächst solle dort Aufklärung betrieben werden, wo die meisten unwissenden Hobbygeflügelhalter vermutet würden: in den Kreisen der türkisch- und russischstämmigen Bielefelder Bürger. Doch werde es nicht dabei bleiben, Infozettel über die entsprechenden Vereine zu verteilen. »Auf die Aufklärung folgt die Kontrolle und natürlich auch die Ahndung«, kündigte Jostmeyer an. Bei den Einsätzen mit den Ermittlern vom Ordnungsamt könnten dann auch Bußgelder erhoben oder Haltungsuntersagungen an illegale Geflügelzüchter ausgesprochen werden.

Artikel vom 13.01.2006