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Kannibale kam nicht zu Wort


Frankfurt (dpa). Im zweiten Prozess gegen den »Kannibalen von Rotenburg« haben die Verteidiger den Mordvorwurf gegen ihren Mandanten zurückgewiesen. Der 44 Jahre alte Armin Meiwes habe sein Opfer auf Verlangen getötet und könne daher nicht wegen Mordes verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Joachim Bremer gestern vor dem Frankfurter Landgericht. Der Angeklagte selbst kam am ersten Verhandlungstag nicht zu Wort. Seine Aussage wird für den kommenden Montag erwartet.
Der allein stehende Computertechniker Meiwes muss sich - wie berichtet - zum zweiten Mal vor Gericht verantworten, weil er nach eigenem Geständnis im März 2001 einen Ingenieur aus Berlin getötet, zerlegt und schließlich in Teilen gegessen hat. Ein erstes Urteil des Landgerichts Kassel vom 3. Dezember 2003 zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und die genaue Prüfung mehrerer Mordmerkmale verlangt.

Artikel vom 13.01.2006