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Steuerregelung
verfassungswidrig


München (dpa). Nach Meinung des Bundesfinanzhofes (BFH) sollten die meist hohen Krankenkassenbeiträge bei der Steuerfestsetzung stärker berücksichtigt werden. Der BFH hält die geltenden Steuerbestimungen für verfassungswidrig. Das oberste deutsche Steuergericht in München hat deshalb ein dazu laufendes Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Der zehnte BFH-Senat hält nach den Angaben von gestern die derzeitigen Höchstbeträge für den Abzug der Kassenbeiträge als Sonderausgaben für unzureichend.

Artikel vom 13.01.2006