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Prozess gegen Vater und Sohn

Beide sollen die Kinder einer befreundeten Familie missbraucht haben

Bielefeld (hz). Nach dem Sohn (24) muss sich nun der Vater (56) wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Landgericht verantworten. Die 3. Große Strafkammer verhandelt in zwei unabhängig voneindander geführten Verfahren gegen die Angeklagten.

Der 24-Jährige steht bereits seit Dienstag vergangener Woche vor Gericht (das WESTFALEN-BLATT berichtete), gestern begann der Prozess gegen seinen Vater. Staatsanwältin Ute Beckmann wirft dem Altenhagener den sexuellen Missbrauch der Tochter einer befreundeten Herforder Familie in mindestens 15 Fällen vor. Zum ersten Übergriff soll es im Sommer des Jahres 1997 oder 1998 gekommen sein - das Kind war damals erst vier beziehungsweise fünf Jahre alt.
Der Sohn des Altenhageners - er hatte zu Beginn seines Prozesses ein Geständnis abgelegt - soll sich sowohl am selben Opfer wie der Vaters als auch an dessen zur Tatzeit neun beziehungsweise zehn Jahre alten Bruder vergangen haben. Gestern wurde der 24-Jährige aus der Untersuchungshaft als Zeuge zur Verhandlung gegen seinen Vater vorgeführt, war aber nicht zu einer Aussage bereit.
Dafür legte der Vater - er sitzt wie sein Sohn in Untersuchungshaft - nach massivem Drängen des Vorsitzenden Richters Reinhard Kollmeyer ein Geständnis ab. Unter Tränen bekannte der 56-Jährige, sich 1997/98 sowie von Herbst 2002 bis Ende März 2004 an der Tochter der befreundeten Familie vergangen zu haben. Tatorte waren unter anderem seine Wohnung, eine Art Unterstand in einem Wald und das Herforder Freizeitbad.
»Ich wollte Kindern Liebe geben«, erklärte der Altenhagener den entsetzten Zuschauern im Gerichtssaal, warum es zu den Übergriffen gekommen war. Der Lagerarbeiter, der es einerseits abstritt, sich zu minderjährigen Mädchen hingezogen zu fühlen, forderte aber andererseits eine Therapie für sich.
Beim gestern eröffneten Prozess geht es neben den abscheulichen Attacken auf die Tochter der Herforder Familie auch um ein bereits verhängtes Urteil gegen den 56-Jährigen vom 10. Januar vergangenen Jahres. Da hatte der Angeklagte von einer anderen Großen Strafkammer des Landgerichtes wegen zweifacher Vergewaltigung einer damals zehnjährigen Nachbarstochter vier Jahre Haft kassiert. Aufgrund eines Rechtsfehlers im Urteil hob der Bundesgerichtshof das Strafmaß wieder auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung nach Bielefeld zurück.
Der Prozess gegen den Sohn des Altenhageners wird heute fortgesetzt. Der Vater muss sich am 20. Januar wieder vor der 3. Großen Strafkammer verantworten.

Artikel vom 13.01.2006