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Dach muss runter, Wohnen geduldet

Hausstreit endet vor Verwaltungsgericht mit Vergleich auf Widerruf

Sennestadt (ho). Mit einem Vergleich auf Widerruf endete gestern vor dem Verwaltungsgericht Minden die Anfechtungsklage des Sennestädters Frank Ostermann (64) gegen den von der Stadt Bielefeld verfügten Abriss seines Hauses am Schopketalweg (das WESTFALEN-BLATT berichtete).
Vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschusses muss das von dem Eigentümer illegal errichtete Satteldach abgerissen und zurückgebaut werden. Dafür darf er dann das Gebäude wie im damals genehmigten Bauantrag dauerhaft nutzen. Rolf Weidemann, Vorsitzender Richter und Pressedezernent am Verwaltungsgericht Minden: »Das schließt ein, dass weder der Kläger noch mögliche Rechtsnachfolger an dem Haus bauliche Erweiterungen vornehmen dürfen.« Die Stadt hat bis Ende Februar Zeit, nach Beratung in den entsprechenden Gremien dem Vergleich zuzustimmen.
Frank Ostermann ist noch unschlüssig, wie es weitergehen kann. »Der Rückbau auf ein Flachdach, ob mit fünf oder 18 Grad Dachneigung, steht noch nicht fest, macht das Haus für meine Familie uninteressant.« Bevor der selbstständige Geschäftsführer einer GmbH für Naturrohstoffe irgendetwas in Gang setzt, will er die Entscheidung der Stadt mit Fristsetzung für den geforderten Rückbau abwarten.
Zwar räumt der 64-Jährige sein Fehlverhalten ein. »Aber ich bin von falschen Voraussetzungen ausgegangen.« Damals habe er einen Bauantrag für das Satteldach gestellt, von der Ablehnung aber erst sehr viel später erfahren, »weil der Bescheid an einen Anwalt gegangen ist, den ich gar nicht beauftragt hatte.« Nachdem er das Haus kurzzeitig bezogen hatte, »war ich der irrigen Annahme, dass ich das Satteldach nach vier Wochen bauen konnte.« Nach etlichen Prozessen hatte die Stadt nicht mehr nur den Abriss des Daches gefordert, sondern eine Gesamtabrissverfügung für das komplette Haus zugestellt. Vorsitzender Richter Rolf Weidemann: »Die bleibt nach wie vor bestehen, doch wenn die Parteien dem Vergleich auf Widerruf zustimmen, wird die Nutzung des unteren Bereichs dauerhaft geduldet.«

Artikel vom 13.01.2006