Berlin (dpa). Der FDP-Bundestagsabgeordnete Heinrich Kolb will gegen die Pflicht der Abgeordneten, ihre Nebeneinkünfte offen zu legen, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Tätigkeit als Unternehmer habe nichts mit dem Bundestag zu tun. Daher empfinde er die Offenlegung als ungerechtfertigte Schnüffelei. Kolb ist geschäftsführender Gesellschafter eines Metall verarbeitenden Betriebes. Er fürchtet, dass durch die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte Konkurrenten Rückschlüsse auf die Situation des Unternehmens ziehen könnten.