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Wallraff nicht IM


Der Axel Springer Verlag darf den Kölner Autor Günter Wallraff nach Angaben von dessen Rechtsanwalt nicht als »Stasi-IM« bezeichnen. Das teilte der Anwalt gestern in Köln nach einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts mit. Das Gericht habe eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts vom Dezember 2004 bestätigt und eine Berufung des Springer-Verlags gegen das Urteil zurückgewiesen. Wallraff hatte dem Verlag »Rachebedürfnis« und »Verfolgungsmanie« vorgeworfen.

Artikel vom 11.01.2006