Düsseldorf (dpa). Bei schulischen Skifreizeiten sind Kinder grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Darauf hat gestern der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband in Düsseldorf hingewiesen. Dabei sei es unerheblich, ob die Skifreizeit in Deutschland oder im Ausland stattfinde. Kein Schutz bestehe allerdings, wenn sich ein Schüler selbstständig von der Gruppe entferne, um einen schwierigen Hang zu fahren.