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Ausgleichskasse senkt
das finanzielle Risiko

IKK öffnet Angebot nach Gesetzesänderung

Brackwede (WB). Seit dem 1. Januar bietet die Vereinigte IKK mehr Betrieben als zuvor die IKK-Ausgleichskasse an. Eine Gesetzesänderung ermöglicht die Ausweitung dieses Services.

Die Ausgleichskasse gewinnt gerade in Zeiten steigender Lohnnebenkosten für Unternehmer immer mehr an Bedeutung. Denn sie gleicht einen erheblichen Teil des finanziellen Risikos aus, das kranke Mitarbeiter für einen Betrieb darstellen.
Seit Jahresbeginn gilt: Am Ausgleichsverfahren für Ausgaben bei Krankheit (Umlage U1) nehmen Arbeitgeber teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen - vorher lag die Grenze bei 20 Beschäftigten. Die Vereinigte IKK erstattet dem Arbeitgeber 80 Prozent des fortgezahlten Entgelts bei einem Beitragssatz von 2,6 Prozent.
Ein Betrieb nimmt teil, wenn im vorherigen Kalenderjahr für einen Zeitraum von mindestens acht vollen Monaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt waren; hierbei werden Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Praktikanten und Schwerbehinderte nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.
Die Vereinigte IKK bietet im Internet unter www.vereinigte-ikk.de/ausgleichsverfahren einen Online-Rechner an, mit dem schnell und einfach überprüft werden kann, ob ein Betrieb am Ausgleichsverfahren teilnehmen kann.
Am Ausgleichsverfahren für die Ausgaben für Mitarbeiterinnen im Mutterschutz (Umlage U 2) nehmen nun alle Arbeitgeber teil, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Erstattet werden hier 100 Prozent des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, 100 Prozent des fortgezahlten Entgelts bei Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft und der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen während des Beschäftigungsverbotes. Der IKK-Beitragssatz beträgt hierfür 0,1 Prozent.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der IKK-Geschäftsstelle in Bielefeld.

Artikel vom 10.01.2006