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Bedürftigkeit bei ALG II nachweisen


Nürnberg (dpa). Aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind Forderungen nach einer Umkehr der Beweislast beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) laut geworden. Wer Leistungen nach Hartz-IV bezieht, solle nachweisen, dass er bedürftig ist, forderte jetzt der Vizechef des BA-Verwaltungsrats, Peter Clever. Vor allem im Falle so genannter eheähnlicher Gemeinschaften müsse dies gelten. Dabei müsse es genügen, wenn »zwei Menschen zusammenleben und sich Bett und Schrank teilen«, sagte Clever. Bislang müssen die Arbeitsagenturen den entsprechenden Nachweis führen.

Artikel vom 09.01.2006