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Todesfahrer
erhält Strafe
zur Bewährung

Vater des Opfers beschimpft Täter

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Der Unfallfahrer vom Karfreitag 2005 ist zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Bielefeld sprach den 21-jährigen Versmolder Danni B. am Freitag der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in acht Fällen schuldig.
Schuldig gesprochen: Danni B. aus Versmold.

Das als »Carfreitag« (Amtsrichterin Astrid Salewski: »ein geschmackloses Wortspiel«) in der Tuningszene fest verankerte Bielefelder Autotreffen geriet am Abend des 25. März 2005 zu einem Blutbad. Der getunte Opel Corsa des Versmolder Kraftfahrzeugmechanikers fuhr ungebremst in eine Zuschauermenge am Fahrbahnrand. Eine 24-jährige Frau aus Gütersloh starb, acht Personen trugen zum Teil schwere Verletzungen davon.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Astrid Salewski hörte an fünf Verhandlungstagen insgesamt 40 Zeugen und kam dennoch nicht zu klaren Beweisen. Salewski meinte sarkastisch, »Zeugen sind unsere schlechtesten Beweismittel«. Tatsächlich hatten viele Beobachter den Einschlag des Opel Corsa in die Menge gesehen, nicht jedoch die Sekunden vor dem schlimmen Unfall verfolgt.
So war es nach Ansicht der Richter auch nicht -Êwie von der Verteidigung vermutet - beweisbar, dass der Opel durch einen anderen Pkw von hinten angestoßen worden war. In Verdacht geraten war ein junger Türke, der an jenem Abend mit drei Begleitern in einem BMW Cabrio auf der Straße auf- und abgefahren war.
Von einem zunächst angenommenen illegalen Autorennen war seinerzeit schon die Polizei in den Ermittlungen abgerückt. Auch das Gericht fand nicht den geringsten Anhaltspunkt für diese Annahme.
Und auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verneinte Salewski. Niemand habe gesehen, daß Danni B. wie ein »Lückenspringer« gefahren sei. Beweisbar bleibe damit lediglich ein »dummer Fahrfehler«. Sachverständige hatten das Tempo des Corsa mit 62 Stundenkilometern errechnet (Salewski: »Das ist keine Raserei«), dann war der Opel ungebremst in die Menge gefahren. Das Gericht sah eine einjährige Freiheitsstrafe als ausreichend an, setzte die Verbüßung zur Bewährung aus. Es handele sich nicht um einen Totschläger oder einen Mörder, Danni B. habe einen Fahrfehler begangen, wie er im Straßenverkehr passieren könne.
Gleichwohl kritisierte die Richterin den Angeklagten (und seinen Rechtsanwalt) für die Verteidigungstaktik scharf: »Es wäre schön gewesen, wenn Sie gesagt hätten, es tut Ihnen leid.« Das Gericht ordnete eine weitere Führerscheinsperre von sechs Monaten an, Danni B. soll zudem 1500 Euro Geldbuße zahlen.
Die Angehörigen der getöteten Gütersloherin quittierten das Urteil mit Unverständnis. Der Vater beschimpfte den Angeklagten mit wüsten Worten, Justizwachtmeister mußten ihn von Danni B. zurückhalten. Erbost schrie der Mann den Versmolder an: ». . . und in einem halben Jahr kannst du wieder einen Menschen töten!«

Artikel vom 07.01.2006