Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) kann gegen die Auswahl und Meldung der »Sennebäche« als Schutzgebiet nach der Europa-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH) nicht gerichtlich vorgehen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Durch die Meldung des Schutzgebietes sah sich die Stadt in ihrer Planungshoheit verletzt und verklagte das Land NRW. Insbesondere werde die Schaffung einer neuen Anschlussstelle zur Autobahn 33 in Frage gestellt, wurde argumentiert. Nach Auffassung der Richter ergeben sich aus einer bloßen Meldung aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.