04.02.2006
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Es müsse ein Abstand wie bei Gehölzen an der Grundstücksgrenze gelten, meinte der Kläger. Das sei kein Gehölz, sondern Gras, meinte der beklagte Nachbar - kein Rückschnitt erforderlich. Der Richter sah sich die Sache persönlich an und kam zu dem Schluss, dass der Bambus bereits so verholzt sei, dass er nicht mehr als Gras gelten könne. Also: Abstand wahren und beschneiden.
Artikel vom 04.02.2006