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Das Bambus-Gras-Gehölz
Obwohl Bambus botanisch zu den Gräsern gehört, kann es auch ein Gehölz sein. So jedenfalls sah es das Amtsgericht Schwetzingen. Es gab einem Kläger Recht, der sich, so berichtet der LBS-Infodienst Recht, über eine üppig wuchernde Bambuspflanzung (sechs Meter lang, fünf Meter hoch) seines Nachbarn direkt am Zaun (und darüber hinweg) ärgerte.
Es müsse ein Abstand wie bei Gehölzen an der Grundstücksgrenze gelten, meinte der Kläger. Das sei kein Gehölz, sondern Gras, meinte der beklagte Nachbar - kein Rückschnitt erforderlich. Der Richter sah sich die Sache persönlich an und kam zu dem Schluss, dass der Bambus bereits so verholzt sei, dass er nicht mehr als Gras gelten könne. Also: Abstand wahren und beschneiden. Az. 51 C 39/00

Artikel vom 04.02.2006