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Kur dank des Gerichts
Auf die Seite eines stark übergewichtigen Busfahrers hat sich das Sozialgericht Dortmund gestellt. Sein Rentenversicherungsträger hatte dem Mann (36) eine Kur in einer Klinik für Essgestörte verweigert: Er solle erst einmal abnehmen. Der krankhaft Dicke klagte gegen den Bescheid und fand vor Gericht Gehör. Bei einer stationären Kur sei die Betreuung intensiver und somit die Erfolgschance größer als daheim, urteilten die Richter. Az.: S 34 R 153/05

Artikel vom 21.01.2006