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Harte Strafen für
Räuber gefordert

Gericht soll sich »einen Ruck geben«

Bielefeld (uko). Siebeneinhalb und sieben Jahre Haft sollen zwei Osnabrücker absitzen, die zwei Autokäufer beraubt haben. Diese Strafen hat Freitag Staatsanwalt Christoph Mackel vor dem Landgericht gefordert. Die Verteidiger hielten dreieinhalb Jahre Haft und eine zweijährige Bewährungsstrafe (!) für ausreichend.

Zwei Autokäufer waren durch eine Annonce in einer Fachzeitschrift aufmerksam geworden. Inseriert worden war ein BMW Z 1 zum Verkaufspreis von 14 000 Euro, ein Schnäppchen. Die vermeintlichen Verkäufer bestellten die Geschäftspartner aus Bayern schließlich nach Bielefeld, Treffpunkt sollte am 4. August 2005 der Parkplatz an der Osningstraße sein.
Im Auto der beiden Bayern zeigten die gebürtigen Russen Sergej H. (22) und Tofik K. (21) sofort ihre wahre Absicht: Die beiden im Fond sitzenden Männer hielten ihren Opfern Pistolen an die Hinterköpfe. Die Opfer wurden aus dem Wagen dirigiert, mußten sich auf den Boden legen. Nachdem die Räuber ihnen die Geldbösrsen mit 140 und 100 Euro abgenommen hatten, sprayten sie den Bayern Pfefferspray ins Gesicht.
Mit einem Geldkoffer mit 14 000 Euro in bar flüchteten die Täter. Auf die Spur der beiden Räuber kam die Polizei, als die Telefongespräche mit den Bayern später ausgewertet wurden. Dabei waren mehrere Telefonate von Anschlüssen aus Osnabrück geführt worden. So kam es nur knapp vier Wochen später zur Anbahnung eines zweiten Kaufs eines BMW Z 1. Allerdings wußten die vermeintlichen Käufer aus Osnabrück nicht, daß sie sich auf ein Geschäft mit einem Scheinkäufer der Polizei einließen. In Münster klickten daher bald die Handschellen.
Vor der 4. Strafkammer gestanden die Angeklagten H. und K. gestern beide Taten ein. Geldnot haben sie dazu getrieben, die Beute aus dem ersten Fall hatten sie auch geteilt.
Allein aus der Tatsache, daß bei dem ersten Überfall an der Osningstraße eine ungeladene Gaswaffe und eine Luftdruckpistole verwendet worden waren, schlossen die Verteidiger auf einen minder schweren Fall. Der Staatsanwalt sah keinen Anlaß für eine Strafmilderung.
Dennoch verstieg sich der Verteidiger des 22-jährigen Sergej H. zu der Bemerkung, das Gericht könne - wenn es »sich einen Ruck gibt« - für beide Fälle eine zweijährige Bewährungsstrafe ausurteilen. Der Mann habe doch eine gute Zukunftprognose und eine Arbeitsstelle. - Ob sich das Gericht »einen Ruck« geben wird, soll mit dem Urteil am kommenden Mittwoch verkündet werden.

Artikel vom 07.01.2006