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Weiterverkauf
nach Absprache
Bedingungen für Bugatti Veyron
Es war schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben. Doch eine Menge Geld allein ist es nicht, dass Bugatti-Kunden investieren müssen, wollen sie einen 1001 PS starken und mehr als eine Million teuren Veyron ihr eigen nennen.
In dem fünfseitigen Kaufvertrag sind nach einem Bericht von »Auto Bild« eine Reihe von Bedingungen festgeschrieben. So darf der Supersportwagen beispielsweise nicht einfach so weiterverkauft werden. Erst muss der Besitzer den Hersteller informieren und ihm ein Vorkaufsrecht einräumen. Denn der nach Bugatti-Angaben 407 Kilometer pro Stunde schnelle Bolide soll nur an Personen gehen, die bestimmten Normen des Unternehmens entsprechen.
Als weitere Überraschung des Vertrages, berichtet »Auto Bild«, sieht der Käufer die bei Unterzeichnung fällige Anzahlung von 300 000 Euro nie wieder - auch nicht, wenn er es sich anders überlegt und das Fahrzeug wieder abbestellt.
Nur falls der Wagen nicht verfügbar ist, zahlt das Unternehmen die Anzahlung zurück.

Artikel vom 14.01.2006