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Mehrfacher Knochenbruch
sollte Finanzen sanieren

Urteil gegen geldgierige Frau rechtskräftig - Opfer verstümmelt


Bielefeld (WB). Die Richter des Landgerichts hielten sie für »dissozial, rücksichtslos und gefühllos«. Die 40-jährige Birgit K., die die Invalidität ihres Freundes in Kauf nahm, weil sie geldgierig war, wurde wurde im März 2005 wegen schweren Betruges und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Frau verworfen.
Es waren die abenteuerlichsten Versicherungsbetrügereien, die ein Bielefelder Gericht jemals verhandelte, ein Fall aus dem Kuriositätenkabinett. Das ungleiche Paar Heinrich J. (56) und Birgit K. hatte sich damals in einer »desaströsen« wirtschaftlichen Lage befunden, die Schulden drückten. Um das Jahr 2000 herum verfiel das Duo auf die makabre Idee, Kapital aus Versicherungsverträgen zu schlagen.
Nach Abschluss zweier Policen musste der Landschaftsgärtner zweimal als Opfer herhalten, zweimal ließ er sich in Bielefeld und Werther von einem Auto überrollen. Erst brach ihm Birgit K. ein Bein, und als der Bekannte Gerhard J. (47) beim zweiten Versuch half, wurden J. die Knochen des linken Armes und des linken Beines gebrochen.
Insgesamt kassierte nach Überzeugung des Gerichts vor allem Birgit K. 815 000 Euro, denn »sie war die Herrin des Verfahrens«. Nach Erkenntnis der Ermittler wurde das Geld über die Konten des Bielefelder Rechtsanwalts Uwe F. gewaschen, und dabei half Christiane G. (48) als Geliebte der Birgit K. mit.
Das Landgericht erwähnte daher in seiner Urteilsbegründung auch einen Erpressungsversuch, dessen Opfer ausgerechnet die Betrügerin Birgit K. wurde: Gerhard J. hatte im Sommer 2001 in einem Schreiben unvermittelt Geld für die Beihilfe gefordert. Birgit K. übergab diesen Brief ihrem Rechtsanwalt, der mit der Forderung des Erpressers kurzen Prozess machte. »Wer im Glashaus sitzt, darf nicht mit Steinen werfen«, konterte der Jurist Uwe F seinerzeit völlig unverschämt.
Das Opfer, den nahezu verkrüppelten Landschaftsgärtner Heinrich J. aus Bad Pyrmont, sahen die Richter schon als bestraft genug an: Der 56-Jährige kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe ohne Auflagen davon. Die Sozialarbeiterin Christiane G., die als Geliebte der Hauptangeklagten von den Versicherungszahlungen in Höhe von 815 000 Euro profitiert hatte, erhielt ebenfalls zwei Jahre Bewährungsstrafe. Der Steinsetzer Gerhard J. schließlich, der an einem fingierten Autounfall beteiligt war, wird drei Jahre und zwei Monate hinter Gittern verbringen. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs sind nun alle Urteile rechtskräftig.
Während die Verfahren gegen die vier Versicherungsbetrüger nun abgeschlossen sind, könnte der Prozess gegen den Rechtsanwalt noch bevorstehen: Die Ermittlungen gegen F. laufen weiter.

Artikel vom 04.01.2006