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Gashahn muss
aufbleiben


Düsseldorf (dpa). Gaslieferanten dürfen ihren Verbrauchern nicht damit drohen, den Gashahn abzudrehen, wenn diese die Zahlung höherer Gaspreise verweigern. Darauf hat das Düsseldorfer Landgericht gestern hingewiesen (Az.: 12 O 544/05). Zudem müssten die Gasanbieter wegen ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalkulation offen legen. Nur so könne der Kunde sich vergewissern, ob der höhere Preis gerechtfertigt sei und hingenommen werden müsse.
Eine einstweilige Verfügung in diesem Sinne hatte bereits Anfang November das Amtsgericht Hamburg-Harburg erlassen. Danach wurde der norddeutsche Gasversorger E.ON Hanse verpflichtet, seine Kunden auch dann zu beliefern, obwohl sie die erhöhten Preise seit Oktober 2004 nicht bezahlten.
Vor dem Düsseldorfer Gericht hatte ein Ratinger Bürger gegen die Stadtwerke geklagt. Nachdem er die vorletzte Preiserhöhung nicht akzeptiert hatte, hatten ihm die Stadtwerke schriftlich damit gedroht, die Zufuhr zu unterbrechen. Dagegen hatte das Mitglied einer 90-köpfigen Bürgerinitiative »Gaspreisboykott« geklagt. Die Stadtwerke müssen nun die Kosten des Verfahrens tragen.

Artikel vom 05.01.2006