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Gericht hilft Klinikverbund

Eilanträge der Konkurrenten wurden abgewiesen

Gütersloh (WB/rec). Das Verwaltungsgericht Minden hat mehrere Eilanträge konkurrierender Krankenhäuser gegen das Städtische Klinikum Gütersloh abgelehnt.
Dr. Georg Rüter, St. Vinzenz-Hospital

Die Kliniken hatten sich dagegen gewandt, dem Klinikum Gütersloh im Krankenhausplan Kapazitäten des als Betriebsstätte übernommenen Krankenhauses Rheda zuzuschreiben. Hauptstreitpunkt ist die Unfallchirurgie. In der Entscheidung des Gerichts heißt es dagegen, es bestehe mit Blick auf die Versorgung ein öffentliches Interesse daran, dass das Krankenhaus die Betten zunächst weiter nutzen kann.
Gegen die geänderte Aufnahme des Städtischen Klinikums Gütersloh in den Krankenhausplan hatten die Städtischen Kliniken Bielefeld, das St. Elisabeth-Hospital Gütersloh und das St. Vinzenz-Hospital Wiedenbrück Widerspruch eingelegt. Nach Auffassung des Gerichts bedarf es der Klärung im Hauptsacheverfahren, unter welchen Voraussetzungen sich Krankenhausträger gegen die Aufnahme einer anderen Klinik in den Krankenhausplan wenden können.
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Mit seinem Widerspruch will Dr. Georg Rüter, Verwaltungschef des St. Vinzenz-Hospitals, »Aufklärung und Transparenz« in die seiner Ansicht nach undurchsichtige Krankenhausplanung bringen.

Artikel vom 04.01.2006