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...ein nicht bewilligter Anteil von 1,38 Euro an einem Wohnkostenzuschuss, der nach Auffassung des Landessozialgerichts Darmstadt noch keine dringliche Notlage darstellt. Mit dieser Begründung wies das Gericht gestern den Eilantrag eines Empfängers von Arbeitslosengeld II zurück. Der Mann hatte für Unterkunft und Heizung 278,38 Euro im Monat geltend gemacht, aber nur 277,00 Euro als Zuschuss bewilligt bekommen. Angesichts des geringen Differenzbetrages sei es ihm zuzumuten, die Entscheidung in einem normalen Verfahren abzuwarten.

Artikel vom 04.01.2006