04.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild soll die heutige Chipkarte der Krankenkassen schrittweise ablösen. Sie ermöglicht den Zugriff auf zusätzliche Patientendaten. Pflichtbestandteile sind die Versicherungsangaben einschließlich Zuzahlungen, die Berechtigung zur Behandlung im europäischen Ausland und die papierlose Übertragung von Rezepten.
Die Versichertendaten werden nicht wie bisher nur auf der Karte gespeichert, sondern können auch in einem Online-Verfahren beim Arztbesuch abgeglichen werden. Über zusätzliche Angaben auf der Karte entscheidet der Patient selbst. Dazu zählen Dokumentationen über eingenommene Arzneimittel, Notfallinformationen und Angaben zur Blutgruppe, Allergien, aktuelle Diagnosen, Operationen und Impfungen. Diese Daten werden wie bei einer EC-Karte über eine persönliche Geheimzahl (PIN) abgerufen. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind verpflichtet, sich bei jedem Zugriff auf die Karte mit ihrem »elektronischen Heilberufsausweis« zu identifizieren.
Ärzte, Apotheker und Krankenkassen versprechen sich von der Gesundheitskarte weniger Papieraufwand und einen reibungslosen Ablauf der Behandlung. Der Vorteil für die Patienten wird darin gesehen, dass im Notfall und beim Arztwechsel wichtige Gesundheitsdaten schnell verfügbar sind.

Artikel vom 04.01.2006