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Stadt Bielefeld - Der OberbürgermeisterVermessungs- und KatasteramtBekanntmachungüber die Offenlegung der in das Liegenschaftskatasterübernommenen tatsächlichen NutzungenIm Gebiet der Stadt Bielefeld (Gemarkung Bielefeld, Fluren 34,35,40,72.76.77,81,85 und 92 ) sind gemäß Ziffer 5 Abs. 2 des Nutzungsartenerlasses 1995 (NutzErl. 95) vom 14.07.1995 (MBL. NW. 1995 S. 1176) die tatsächlichen Nutzungen der Grundstücke durch Feldvergleich aktualisiert worden.
Die Änderungen der tatsächlichen Nutzungen zum bisherigen Nachweis sind in das Liegenschaftskataster übernommen worden.
Diese Übernahme wird in der Zeit vom
09. Januar 2006 bis 09. Februar 2006gemäß § 13 Abs. 5 Vermessungs- und Katastergesetz vom 21.03.2005 (SGV NRW 7134) in Verbindung mit § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.12.1993 (GV. NW. 1994 S. 12) im Neuen Rathaus, Zimmer A 302, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, offengelegt.
Offengelegt werden das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK). Während der allgem. Öffnungszeiten (montags - freitags 08.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 14.30 - 18.00Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung (0521/51-3154) wird jedem Einsicht gewährt, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
Der Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes
gez. Stückmann
Ltd. Stadtvermessungsdirektor

Artikel vom 07.01.2006