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Entlastung bei
Betreuungskosten


Berlin (dpa). Berufstätige Eltern können mit einer deutlichen steuerlichen Entlastung bei den Betreuungskosten für ihre Kinder rechnen. Darauf haben sich die Bundesministerien für Familie und Finanzen weitgehend geeinigt. Dem Vernehmen nach soll es zwei Altersstufen bei der Höhe der Absetzbarkeit geben, vom ersten bis zum sechsten und vom sechsten bis zum zehnten Lebensjahr. Die Beträge würden über 1500 Euro pro Jahr liegen.

Artikel vom 04.01.2006