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Rundfunkanstalten sollten bescheidener sein

Gebaren der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten


Zu den Beitrag »Fahrlehrer siegt im Streit mit der GEZ«:
Es ist verwunderlich, mit welcher Dreistigkeit die Rundfunkgebühren-Einzugszentrale versucht, die Basis für das Eintreiben von Gebühren zu verbreitern. Dabei ist zu bedenken, dass die GEZ eine Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist und für diese tätig wird. Die Rundfunkanstalten sind nach eigenem Bekunden jedoch Dienstleister für die Bevölkerung zur Versorgung mit Informationen. Mit diesem Gebaren sollten sich die Rundfunkräte, die ja als Vertreter des Volkes handeln, endlich einmal intensiv beschäftigen.
Dass die Rundfunkanstalten mit Macht nach mehr Finanzmitteln streben, ist bei deren Ausgabenverhalten aber nicht verwunderlich. Man braucht nur den Riesenaufwand für »Superstars« und für die Sportübertragungen zu betrachten. Die Forderungen insbesondere der Fußballbundesligavertreter nach immer höheren Zahlungen für Übertragungsrechte führt auch dazu, dass die Spieler und ihre Vermittler immer höhere Gagen fordern, die teilweise in keinem Verhältnis mehr zu den gezeigten Leistungen stehen. Das hat dann zur Folge, dass für einen namhaften Fußballer selbst 30 Millionen Euro für einen Vier-Jahresvertrag offenbar nicht ausreichend sind.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich den Vertretern der Landesregierungen, die über die Festsetzung der Rundfunkgebühren derzeit wohl mit den Anstalten verhandeln, den Herren mal klar zu machen, dass auch hier gespart werden muss. Dazu eine Empfehlung für künftige Anpassungen: Die Anstalten möchten die Entwicklung der Rundfunkgebühren gern an den Lebenshaltungskostenindex koppeln. Ich schlage demgegenüber vor, die Rundfunkgebühren an die Entwicklung der Nettorenten der gesetzlichen Rentenversicherung zu koppeln. Denn: Was den Rentnern wie selbstverständlich abverlangt wird, müsste doch auch den Rundfunkanstalten zuzumuten sein...
MANFRED BROCKE33102 Paderborn

Artikel vom 05.01.2006