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Silvester-Schuss trifft Frau

48-Jährige durch herabfallendes Geschoss verletzt

Von Ernst-Wilhelm Pape
Minden (WB). Durch ein herabfallendes Neun-Millimeter Projektil ist in der Silvesternacht eine 48-jährige Frau in Minden schwer verletzt worden.

Nach Angaben von Polizeisprecher Werner Wojahn handelt sich bei dem Geschoss vermutlich um eine Kugel aus einer Pistole oder einem Revolver. Die Frau werde im Klinikum Minden behandelt. Lebensgefahr bestehe nicht.
Gemeinsam mit ihrer Familie war die 48-Jährige zwei Minuten nach Mitternacht vor ihr Einfamilienhaus in Minden-Leteln gegangen, um das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen. Plötzlich verspürte sie einen stechenden Schmerz in der linken Schulter. Ihr Ehemann entdeckte eine blutende Wunde. Ein Krankenwagen brachte die Frau ins Klinikum Minden. Hier fanden die Ärzte im Bereich von Schulterblatt und Oberarm in einer Tiefe von fünf bis sieben Zentimeter ein Projektil. Das Neun-Millimeter-Geschoss habe sich senkrecht - quasi aus dem Himmel kommend - durch die Winterjacke in den Arm gebohrt, sagte Wojahn. Erste Ermittlungen hätten ergeben, dass im Umkreis von zwei Kilometern um das Einfamilienhaus eine unbekannte Person mit einer Pistole oder einem Revolver in die Luft geschossen haben muss. Bei einem senkrecht noch oben gerichteten Schuss könne eine Höhe bis zu 2000 Metern erreicht werden. Mit der entsprechenden Fallgeschwindigkeit habe das herabfallende Projektil dann die Jacke durchschlagen und die Frau verletzt. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz werde gegen Unbekannt ermittelt. Es sei verboten mit Neun-Millimeter-Munition außerhalb von Schießstätten zu schießen.
Ebenfalls durch einen Schuss war in Gelsenkirchen bei Silvesterfeiern ein siebenjähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt worden. Die Kugel stammt, wie berichtet, möglicher Weise aus der Pistole eines feiernden Rentners. Der 63-Jährige habe sich auf einer Wache selbst gestellt und angegeben, zum Neujahr einige Schüsse aus seiner Waffe in die Luft gefeuert zu haben, sagte ein Sprecher der Polizei. Die Pistole habe der Mann von seinem verstorbenen Schwager geerbt. Eine Waffenbesitzkarte habe er nicht. Die Beamten entließen den Mann nach der Vernehmung nach Hause.

Artikel vom 03.01.2006