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Kranfahrer mit
Pistole bedroht

Anklage wegen schweren Raubes

Von Uwe Koch
Porta Westfalica (WB). Ein »schweres Geschütze« hat ein Arbeiter aus Porta Westfalica (Kreis Minden-Lübbecke) gegen einen Nebenbuhler aufgefahren: Mit einem Autokran wollte er das Haus eines Mannes aus Petershagen »plattmachen«.

Weil er einen Kranfahrer dabei als Geisel nahm und ein tonnenschweres Fahrzeug raubte, hat ihn die Staatsanwaltschaft Bielefeld jetzt unter Anklage gestellt. Der Angeklage sitzt in Untersuchungshaft. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Der 41-jährige Friedhelm M. ist der Justiz kein Unbekannter: Nachdem seine zweite Ehefrau 2003 ausgezogen und zu dem späteren Opfer Johannes D. (Name geändert) nach Petershagen gezogen war, tyrannisierte Friedhelm M. das Paar. Erst setzte er den Personenwagen der Frau in Brand, dann griff er sogar einen Polizeibeamten mit einem Schraubendreher an. Konsequenz des Amtsgerichts Herford: eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe, deren Verbüßung 2004 noch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Urteil machte offenbar wenig Eindruck. Nach der Anklage von Staatsanwältin Dorothea Ehresmann tauchte Friedhelm M. am 26. August 2005 am Arbeitsplatz des Nebenbuhlers Johannes D. auf und schlug den Mann krankenhausreif. Das Opfer erlitt durch Schläge und Tritte Prellungen im Gesicht und am Hinterkopf, dazu einen Rippenbruch.
Es kam noch viel schlimmer: Am 5. September 2005 bestellte Friedhelm M. bei dem Mindener »Jumbo-Krandienst« einen 100 Tonnen schweren Autokran. Er wolle auf seinem Grundstück in Porta Westfalica einen Container versetzen, gab er vor. Jedoch passte M. den Kran schon im Mindener Stadtteil Meißen ab und dirigierte den Kranfahrer Jörg R. um: Die Fahrt gehe nach Petershagen. Nun offenbarte M. nach der Anklage seine wahre Absicht: Dort wohne der neue Lebensgefährte seiner Ehefrau, und dessen Wohnhaus solle mit dem Ungetüm »platt gemacht werden«.
Als sich Kranfahrer Jörg R. weigerte, den eigenwilligen Auftrag auszuführen, wurde er von M. mit einer scharfen Pistole Marke Eigenbau bedroht, so die Staatsanwältin. Dem Kranfahrer gelang es zwar nicht, die Zündschlüssel des Autokrans abzuziehen, doch der Mann konnte aus dem Gefährt fliehen. Danach setzte der Kran-Räuber die Fahrt selbst in Richtung Petershagen fort. Endstation war dann ein Graben an der Bundesstraße 482. Friedhelm M. hatte sich verfahren, wurde sofort von der Polizei festgenommen.
Nun muß sich der Arbeiter vor dem Landgericht Bielefeld verantworten. Dorothea Ehresmann hat ihn der gefährlichen Körperverletzung, des erpresserischen Menschenraubes, der schweren Raubes (eines Krans) und des räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer angeklagt.
Nach Ansicht von Gutachtern soll M. beim Angriff auf den Nebenbuhler nur vermindert schuldfähig gewesen sein. Für den Kranraub soll der Mann jedoch voll verantwortlich sein.

Artikel vom 03.01.2006